Förderprogramm - Mittelstand Innovativ & Digital (MID)-Digitale Sicherheit

Gefördert wird die Steigerung der digitalen Sicherheit in kleinen und mittleren Unternehmen aller Branchen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. MID-Digitale Sicherheit fördert Maßnahmen zur Etablierung anwendungsspezifischer Sicherheitsstandards im Unternehmen, um Sicherheitsschwachstellen zu erkennen und Cyberangriffe abzuschirmen. 

Was wird gefördert?

 

  • Schwerpunkt A: Analyse des IST-Zustandes in der Organisation (IT-Dienstleistungen durch ein externes auftragnehmendes Unternehmen)
  • Schwerpunkt B: Faktor Mensch – nutzerorientierte Maßnahmen (Schulungen und Fortbildungen für Mitarbeitende im Bereich digitale Sicherheit)
  • Schwerpunkt C: Software und Hardware für den IT-Basisschutz (Erwerb von Antiviren-, Anti-Ransom- sowie Patch-Management-Softwarelösungen und dem Erwerb von Firewall-Lösungen beziehungsweise entsprechender Lizenzen, deren Wartung/Updates sowie deren Einbindung).

Wie hoch ist die Förderung?

 

Bis zu 15.000 Euro können Sie über das Förderprogramm erhalten!

 

  • Der Zuschuss muss mindestens EUR 4.000 betragen (Bagatellgrenze).
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen bis zu 70 Prozent und für mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aber EUR 15.000.
  • Sie können innerhalb von 2 Jahren die Förderung nur einmal in Anspruch nehmen.

Voraussetzung – Förderberechtigte:

 

Förderberechtigte: Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. 

 

  • Kleinstunternehmen: weniger als 10 Mitarbeiter/innen (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. Euro
  • Kleines Unternehmen: weniger als 50 Mitarbeiter/innen (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro,
  • Mittleres Unternehmen: weniger als 250 Mitarbeiter/innen (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) und entweder Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.

 

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie HIER 

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