Datenschutz
Unsere Leistungspakete
Folgende Aufgaben übernehmen wir für Sie nach Art. 39 DSGVO / § 7 BDSG (neu):
- Erstellung und Weiterentwicklung von Richtlinien für den Datenschutz
- Einführung eines Datenschutz-Managementsystems
- Unterrichtung und Beratung hinsichtlich datenschutzrechtlicher Pflichten
- Analyse von Datenschutzrisiken und Entwicklung von Lösungsalternativen nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes
- Überwachung der Einhaltung von Datenschutzvorschriften
- Überprüfung der Maßnahmen für den Schutz personenbezogener Daten
- Zuweisung von Zuständigkeiten in Belangen des Datenschutzes
- Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter
- Beratung und Unterstützung bei Verpflichtung Ihrer Mitarbeiter auf das Datengeheimnis
- Beratung bei der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung gemäß Art. 35 DSGVO
- Prüfung, Beratung und Weiterentwicklung der technisch organisatorischen Maßnahmen zur Einhaltung der Datenschutzgebote gemäß § 9 BDSG, Art. 32 Abs.1 DSGVO, Art. 24 +25 DSGVO Erwägungsgrund 78, § 64 BDSG (neu)
- Erstellung jährlicher Tätigkeits-/Datenschutzberichte an die Geschäftsführung/Verantwortlichen
- Mitwirkung bei der Informationspflicht und dem Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten
- Beratung zu weiteren datenschutzrechtlichen Fragen
- Auskünfte an Betroffene im Rahmen der Art. 15 ff DSGVO, §§ 57, 58 BDSG-NEU
- Erstellung und Bearbeitung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) gem. Art 30 DSGVO
- Analyse der bestehenden Auftragsverarbeitungsverhältnisse
- Erstellung der Auftragsverarbeitungsverträge für Dienstleister und Kontrolle der Verträge von Kunden
- Beratung bei datenschutzrechtlicher Kommunikation mit Kunden und Lieferanten
- Durchführung interner Audits zur Kontrolle der eingeführten bzw. bestehenden Maßnahmen für Datenschutz, Datensicherheit und Datensicherung
- Erstellung / Prüfung der Löschkonzepte (Recht auf Vergessenwerden Art 17 DSGVO)
- Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde gemäß Art. 33 DSGVO
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde und Tätigkeit als Anlaufstelle bei Fragen einschl. der vorherigen Konsultation gemäß Art. 36 DSGVO
- Bei Beschwerden über Verstöße gegen die DSGVO oder andere datenschutzrelevanten Vorschriften ist nach vollständiger und genauer Prüfung des Sachverhalts, in angemessener Frist eine Stellungnahme gegenüber dem Beschwerdeführer zu erstellen und die Geschäftsführung zu informieren