Datenschutz

Datenschutz ist für Unternehmen verschiedenster Branchen bereits heute ein wichtiges Thema. Kundenbestellungen, E-Mail Kampagnen oder Nutzertracking: überall spielt der Datenschutz eine Rolle.  Seit dem 25. Mai 2018 gilt die neue EU Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Diese regelt das Datenschutzrecht - also den Umgang von Unternehmen mit personenbezogenen Daten - einheitlich europaweit.

ComputerCentrum - Die IHK-zertifizierten Experten rund um das Thema Datenschutz

 

 Als externer Datenschutzbeauftragter bereiten wir Ihr Unternehmen kompetent und praxisorientiert auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vor. Unsere IHK-zertifizierten Experten beraten und betreuen Sie und Ihre Mitarbeiter in allen Fragen rund um den betrieblichen Datenschutz.

Wir bieten für Ihr Unternehmen maßgeschneiderte Leistungspakete an

 

Erstklassiger Datenschutz für kleines Geld. Unsere Experten betreuen Sie zu festgelegten Monatsbeiträgen. Dadurch haben Sie den Vorteil, dass keine teuren Stundensätze oder weitere Kosten anfallen.

Externer

Datenschutzbeauftragter

 

Datenschutz lohnt sich: Mit uns als externem zertifiziertem Datenschutzbeauftragten erhöhen Sie das Vertrauen Ihrer Kunden und Mitarbeiter. Außerdem sparen Sie Zeit und Geld, da Sie auf Weiterbildungsmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter verzichten können.

Unsere Leistungspakete

Niedrige Anforderungen

Niedrige Anforderungen

Das passende Paket für kleine Unternehmen

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Mittlere Anforderungen

Mittlere Anforderungen

Das passende Paket für mittlere Unternehmen

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Höhere Anforderungen

Höhere Anforderungen

Das passende Paket für mittlere bis größere Unternehmen

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Hohe Anforderungen

Hohe Anforderungen

Das passende Paket für große Unternehmen

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Folgende Aufgaben übernehmen wir für Sie nach Art. 39 DSGVO / § 7 BDSG (neu):

  • Erstellung und Weiterentwicklung von Richtlinien für den Datenschutz
  • Einführung eines Datenschutz-Managementsystems
  • Unterrichtung und Beratung hinsichtlich datenschutzrechtlicher Pflichten
  • Analyse von Datenschutzrisiken und Entwicklung von Lösungsalternativen nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes
  • Überwachung der Einhaltung von Datenschutzvorschriften
  • Überprüfung der Maßnahmen für den Schutz personenbezogener Daten
  • Zuweisung von Zuständigkeiten in Belangen des Datenschutzes
  • Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter
  • Beratung und Unterstützung bei Verpflichtung Ihrer Mitarbeiter auf das Datengeheimnis
  • Beratung bei der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung gemäß Art. 35 DSGVO
  • Prüfung, Beratung und Weiterentwicklung der technisch organisatorischen Maßnahmen zur Einhaltung der Datenschutzgebote gemäß § 9 BDSG, Art. 32 Abs.1 DSGVO, Art. 24 +25 DSGVO Erwägungsgrund 78, § 64 BDSG (neu)
  • Erstellung jährlicher Tätigkeits-/Datenschutzberichte an die Geschäftsführung/Verantwortlichen
  • Mitwirkung bei der Informationspflicht und dem Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten
  • Beratung zu weiteren datenschutzrechtlichen Fragen
  • Auskünfte an Betroffene im Rahmen der Art. 15 ff DSGVO, §§ 57, 58 BDSG-NEU
  • Erstellung und Bearbeitung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) gem. Art 30 DSGVO
  • Analyse der bestehenden Auftragsverarbeitungsverhältnisse
  • Erstellung der Auftragsverarbeitungsverträge für Dienstleister und Kontrolle der Verträge von Kunden
  • Beratung bei datenschutzrechtlicher Kommunikation mit Kunden und Lieferanten
  • Durchführung interner Audits zur Kontrolle der eingeführten bzw. bestehenden Maßnahmen für Datenschutz, Datensicherheit und Datensicherung
  • Erstellung / Prüfung der Löschkonzepte (Recht auf Vergessenwerden Art 17 DSGVO)
  • Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde gemäß Art. 33 DSGVO
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde und Tätigkeit als Anlaufstelle bei Fragen einschl. der vorherigen Konsultation gemäß Art. 36 DSGVO
  • Bei Beschwerden über Verstöße gegen die DSGVO oder andere datenschutzrelevanten Vorschriften ist nach vollständiger und genauer Prüfung des Sachverhalts, in angemessener Frist eine Stellungnahme gegenüber dem Beschwerdeführer zu erstellen und die Geschäftsführung zu informieren

WIR BEGLEITEN IHR UNTERNEHMEN VON BEGINN AN – SCHRITTWEISE ZUR DSGVO KONFORMITÄT:

Initalisierung

Audit-Vorbereitungen, Informationsaufnahme Ihres Unternehmens, die Prüfung der Datenschutzerklärung und Ihrer Online-Präsenz sowie die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten sind Teil der Initialphase.

Audit-Maßnahmen und Schulungen

Durchführung einer Datenschutz Bestandsaufnahme vor Ort und Analyse des Audit-Fragebogens, Mitarbeiterschulungen sowie Audit-Telefonate mit Ihren Verantwortlich finden während des ersten Monats statt.

Datenschutzziele und Dokumentationen

Auf Basis der Datenschutzziele werden technisch- organisatorische Maßnahmen und Dokumentationen sowie das Datenschutzkonzept ausgearbeitet.

Beratung und Fortschritts-überprüfung

Langfristig werden die Handlungsanweisungen und Fortschritte überprüft sowie ein Datenschutz-Managementsystem eingeführt.
Wir beraten und betreuen Sie im Weiteren kontinuierlich!

Unsere Mitgliedschaften

Ihre persönlichen Ansprechpartner zum Thema Datenschutz

 

DSGVO Konfirmität leicht gemacht.

Kontakt & Beratung
Jörg Tegeler
Jörg Tegeler

Telefon
+49 5744 5066-10

E-Mail
j.tegeler@computercentrum.de